Pauschalierte Massenverfahren sind nicht unsere Sache! Wir setzen auf individuelle Bearbeitung und Beratung, um in jedem Einzelfall zu adäquaten Lösungen zu gelangen. Dies ist besonders im Business-To-Business-Bereich, aber auch im Zusammenhang mit anspruchsvollen Forderungen gegen Privatpersonen interessant.

Vorgerichtlicher Forderungseinzug

Unsere Arbeitsweise:

  • Individuell: Persönliche Kontaktaufnahme zum Schuldner unter Berücksichtigung seiner finanziellen Situation.
  • Kundenerhaltend: Auf Wunsch suchen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Schuldner nach einer Lösung und arbeiten – besonders im B2B-Bereich – unter größtmöglicher Schonung Ihrer Geschäftsbeziehung, ohne dabei den nötigen Nachdruck zu vernachlässigen.
  • Wirtschaftlich: Stetige Kosten-Nutzen-Kontrolle aus der Sicht des Mandanten.

Unsere Leistung – Ihr Vorteil:

  • Unbürokratische Auftragserteilung
  • Unverzügliche Auftragserfassung und -bearbeitung
  • Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen, Vergleichen, Stundungen etc.
  • Zeitnahe Auskehrung eingezogener Beträge, auch bei Ratenzahlungen
  • Sachstandsberichte (nach Bedarf) und telefonische Sachstandsauskünfte (jederzeit und kostenlos)
  • Gerichtliche Titulierung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mandanten und nach umfassender Vorabinformation über voraussichtliche Kosten und Erfolgsaussichten
  • Zwangsvollstreckung in zuvor ermittelte Vermögenswerte
  • Vorantreiben des Verfahrens bis zur Abrechenbarkeit mit dem Rückversicherer
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren des Schuldners
  • Geltendmachung der Mandantenrechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder anderen Sicherungsrechten
  • Erstattung von Strafanzeigen

Nachgerichtlicher Forderungseinzug

Langfristige Überwachung bisher erfolglos vollstreckter Forderungen.

Arbeitsweise und Leistungsumfang entsprechen dem vorgerichtlichen Forderungseinzug. Der entscheidende Unterschied:

  • Wir übernehmen das gesamte Kostenrisiko – etwa für Ermittlungs-, Überwachungs- und Zwangsvollstreckungskosten.