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Soweit der Inkassounternehmer den Auftrag zum Einzug
titulierter Forderungen erhält, umfaßt der Auftrag die
gesamte Schuld laut Titel, einschließlich aller Kosten, und
den Forderungseinzug gegenüber Dritt- und Mitschuldnern,
auch wenn diese bei Auftragserteilung noch nicht bekannt
waren.
Die oben bezeichnete Forderung gegen den Schuldner wird
hierdurch inklusive aller Ansprüche auf Kostenerstattung
und sonstiger Verzugsschäden von dem Auftraggeber
(Gläubiger) an den Inkassounternehmer treuhänderisch
abgetreten. Dieser ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die
Forderung im eigenen Namen geltend zu machen und
Ratenzahlungen und Stundungen zu vereinbaren. Ihm sind
alle zur Durchsetzung notwendigen Unterlagen und
Urkunden auszuhändigen.
Für diesen Auftrag gelten ferner unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie unsere derzeit gültigen
Gebühren- und Auslagentarife. Den Empfang und die
Kenntnisnahme unserer Geschäftsbedingen und Tarife bestätigt
der Auftraggeber ausdrücklich.
Desweiteren stimmt der Auftraggeber einer Rückabtretung
der Forderung an ihn durch einseitige Erklärung des
Inkassounternehmers schon jetzt zu. In diesem Fall wird der
Inkassoauftrag fortan names des Auftraggebers durchgeführt.
Fehlt die Angabe des gegebenensfalls zu beauftragenden
Rechtsanwalts, wünscht der Auftraggeber die Beauftragung
der jeweiligen Vertragsanwälte der Inkassokanzlei.
Die Erteilung von Untervollmachten sowie Geldempfangs- vollmachten
wird ausdrücklich gestattet.
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Ort/Datum: ___________________________________________
Unterschrift: ___________________________________________
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